Ludwig-Rahlfs-Schule Düshorn

 

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Schulelternratsarbeit in der Ludwig-Rahlfs-Schule Düshorn

Im Niedersächsischen Schulgesetz ist die Mitwirkung der Eltern in Form Elternvertretung geregelt. Das Wort Elternvertretung wird mit dem Satz erläutert „Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“. Wichtig ist das Wort „Mitwirkung“, denn dadurch wird klar: die Schule steht im Vordergrund, die Eltern wollen die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages und Ihrer Arbeit unterstützen. Eine solche Unterstützung wollen wir durch eine durchschaubare und transparente Zusammenarbeit erreichen.

Schulelternrat

Die Arbeit des Schulelternrates ist im Niedersächsischen Schulgesetz in den §§ 90,94,96 geregelt.

Jede Elternschaft einer Schulklasse bildet die Basis und wählt einen 1. Elternvertreter sowie einen Stellvertreter. Sämtliche Elternvertreter und Stellvertreter unserer Schule bilden automatisch den Schulelternrat. Ergebnisse und Fragen aus der Elternschaft können durch die Elternvertreter mit in die Schulelternratssitzungen eingebracht werden. Die Schulleitung ist bei allen Sitzungen ebenfalls dabei.

Die Eltern können – laut Niedersächsischem Schulgesetz- „alle schulischen Fragen“ erörtern. Erörtern heißt hier soviel wie mitteilen. Es soll Gelegenheit geben zu Aussprachen, Nachfragen und Vorschlägen. Private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern oder Einzelfälle gehören nicht in eine Schulelternratssitzung.

Der Schulelternrat wählt einen Vorsitzenden für die Dauer von 2 Jahren, sowie einen Stellvertreter. Der Vorsitzende ist der Gesprächspartner von der Schulleitung. Über die einzelne Schule hinausreichende Probleme werden im Stadtelternrat und später im Landeselternrat erörtert.

Die vier Stufen Elternschaft der Klassen, Schulelternrat, Stadtelternrat Walsrode und Landelternrat Niedersachsen bauen also aufeinander auf und arbeiten miteinander.

 

Aufgaben

Der Schulelternrat bespricht und erörtert alle Fragen rund um die Schülerschaft und die Schule. Er muss vor vielen Entscheidungen gehört werden. Solche Entscheidungen können z.B. Grundsatzfragen bei Änderungen der Organisation, der Leistungsbewertungen, der Teilung oder Zusammenlegung von Schulklassen, oder der Einführung von anderen oder neuen Schulbüchern sein.

Tagesordnungspunkte einer Schulelternratssitzung könnten zum Beispiel sein:

  • Schulprogramm, besondere Aktionen oder ProjekteProbleme der PausenaufsichtUnterrichtsversorgung / UnterrichtsausfallStundenpläneräumliche und sächliche Ausstattung der SchuleGestaltung von Schulhöfen
  • Schulleben

Außer dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählt der Schulelternrat ebenfalls für 2 Schuljahre aus seiner Mitte

  • Elternvertreter für die GesamtkonferenzElternvertreter für die FachkonferenzenElternvertreter für den Stadtelternrat
  • Elternvertreter für den Schulvorstand

Aufgaben des Vorsitzenden

  • er beruft die Sitzung des Schulelternrates ein und leitet sie (in der Regel zweimal im Schuljahr)
  • er führt Beschlüsse des Schulelternrates aus und setzt diese um
  • er ist Ansprechpartner für die Schulleitung bei Angelegenheiten der Schule und des Unterrichtes
  • er unterstützt die Schulleitung und das Kollegium bei jeglichen Schnittstellen zwischen Schule und Eltern
  • er informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Ergebnisse, Aufgaben, Neuerungen etc.
  • er unterstützt die Mitglieder des Schulelternrates bei ihrer Arbeit
  • er vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen.

Mitglieder des Schulelternrats (PDF)